Gründungsprozesse einer GmbH

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland erfordert eine sorgfältige Planung und die Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen. Die folgenden Schritte bieten eine Übersicht über den Gründungsprozess:

01

Festlegung der wesentlichen Daten

02

Abklärung Firmierung und Gegenstand mit der IHK

03

Notarielle Beurkundung

04

⁠Einzahlung des Stammkapitals

05

Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister durch den Notar

06

⁠Gewerbeanmeldung

07

Anmeldung beim Finanzamt

08

Erstellung der Eröffnungsbilanz.

09

Erstellung der Geschäftspapiere und des Internet-Impressums mit allen relevanten Mindestinformationen.

10

Ggf. Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft richtet sich nach dem Unternehmensgegenstand und danach, ob die GmbH Arbeitnehmer beschäftigt.

11

Ggf. Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr) beim Bundeszentralamt für Steuern. Dies ist für international tätige GmbHs relevant.

12

Wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden sollen: Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit und Anmeldung bei der Krankenkasse.

13

Gegebenenfalls Abschluss von Versicherungen für die GmbH, zum Beispiel Betriebshaftpflicht.

14

Die Anmeldung bei der zuständigen Kammer (zum Beispiel HWK oder IHK) erfolgt automatisch durch Weiterleitung der Daten vom Gewerbeamt. Hier müssen die Gründer also nichts veranlassen.