Gründungsprozesse einer GmbH
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland erfordert eine sorgfältige Planung und die Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen. Die folgenden Schritte bieten eine Übersicht über den Gründungsprozess:
01
Festlegung der wesentlichen Daten
02
Abklärung Firmierung und Gegenstand mit der IHK
03
Notarielle Beurkundung
04
Einzahlung des Stammkapitals
05
Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister durch den Notar
06
Gewerbeanmeldung
07
Anmeldung beim Finanzamt
08
Erstellung der Eröffnungsbilanz.
09
Erstellung der Geschäftspapiere und des Internet-Impressums mit allen relevanten Mindestinformationen.
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Ggf. Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft richtet sich nach dem Unternehmensgegenstand und danach, ob die GmbH Arbeitnehmer beschäftigt.
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Ggf. Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr) beim Bundeszentralamt für Steuern. Dies ist für international tätige GmbHs relevant.
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Wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden sollen: Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit und Anmeldung bei der Krankenkasse.
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Gegebenenfalls Abschluss von Versicherungen für die GmbH, zum Beispiel Betriebshaftpflicht.
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