
Änderungsanzeige der Quadratmeter für Grundsteuer – Versand per Post, Einschreiben oder Fax
25,00 €
exkl. 19 % MwSt.
Was bietet dir dieses Rechtsdokument?
Änderungsanzeige für die Grundsteuer per Post, Einschreiben oder Fax
Für die Mitteilung an das Finanzamt
Wegen Änderungen bei deiner Immobilie im letzten Jahr, die die Quadratmeterzahl beeinflussen
Frist bis 31. Januar (bzw. bis 31. März in Bayern, Niedersachsen und Hamburg)
Mit diesem Dokument informierst du das Finanzamt über Änderungen der Quadratmeterzahl deiner Immobilie gemäß Paragraf 228 des Bewertungsgesetzes. Du teilst mit, dass sich die Fläche deines Hauses, deiner Wohnung, deines Firmengebäudes oder Grundstücks durch Anbau, Umbau oder Abriss verändert hat. Es ist wichtig, diese Mitteilung vor Ablauf der Frist zu senden, um Strafen wie Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder zu vermeiden.
Zusätzlich: Das Dokument enthält eine Begründung, warum du die Änderungsanzeige nicht digital über Elster oder Steuersoftware, sondern klassisch per Post, Einschreiben oder Fax übermittelst. Dies ist wichtig, da gesetzlich eine digitale Übermittlung vorgesehen ist, jedoch in Ausnahmefällen eine Papierübermittlung zulässig ist.