Änderungsanzeige für Grundsteuer: Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnfläche – Versand per Post, Einschreiben oder Fax

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Was bietet dir dieses Rechtsdokument?

Änderungsanzeige für die Grundsteuer per Post, Einschreiben oder Fax
Für die Mitteilung an das Finanzamt
Wegen der Umwandlung einer Gewerbefläche in Wohnfläche bei deiner Immobilie
Frist bis 31. Januar (bzw. bis 31. März in Bayern, Niedersachsen und Hamburg)
Mit diesem Dokument teilst du dem Finanzamt rechtskonform mit, dass sich die Nutzung deiner Immobilie geändert hat, gemäß Paragraf 228 des Bewertungsgesetzes. Du informierst das Finanzamt darüber, dass eine Fläche in deinem Firmengebäude, deiner Firmenwohnung oder deinem Firmengrundstück von gewerblicher Nutzung auf Wohnnutzung umgestellt wurde – beispielsweise wenn aus einem Ladenlokal eine Wohnung geworden ist. Es ist wichtig, dass du diese Änderung rechtzeitig vor Ablauf der Frist einreichst, um Strafen wie Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder zu vermeiden.

Zusätzlich: Das Dokument enthält eine Begründung, warum du die Änderungsanzeige nicht digital über Elster oder Steuersoftware, sondern per Post, Einschreiben oder Fax übermittelst. Das ist wichtig, da die gesetzliche Regelung normalerweise eine digitale Übermittlung vorschreibt, Ausnahmen jedoch auf Papier erlaubt sind.

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