
Anfrage zur Haustierhaltung
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Die Entscheidung, ein Haustier in einer Mietwohnung zu halten, wirft zahlreiche Fragen auf. In diesem Artikel wird erläutert, welche Rechte Mieter haben, unter welchen Bedingungen Haustiere erlaubt sind und es wird ein Muster-Anschreiben für die Anfrage an den Vermieter bereitgestellt.
Rechtslage zur Haustierhaltung
In Deutschland kann ein Vermieter die Haltung von Haustieren nicht ohne Weiteres verbieten. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 168/12) sind allgemeine Verbote für Hunde und Katzen unzulässig, da sie eine unangemessene Belastung für Mieter darstellen. Kleintiere wie Fische und Hamster dürfen in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden.
Regelungen für Haustierarten
Kleintiere: Hamster, Meerschweinchen, Fische und Vögel können meist ohne Genehmigung gehalten werden.
Hunde und Katzen: Für diese Tiere ist oft die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Exotische Tiere: Diese unterliegen besonderen Regelungen und benötigen häufig eine Genehmigung.
Widerruf der Erlaubnis
Wenn die Erlaubnis zur Haustierhaltung einmal erteilt wurde, kann sie nur aus wichtigem Grund widerrufen werden, etwa bei erheblichen Störungen. Generelle Verbote sind jedoch nicht zulässig.
Tipp für die Anfrage
Die Anfrage sollte höflich und einfühlsam formuliert werden. Es ist wichtig, die Bedenken des Vermieters anzusprechen und darauf hinzuweisen, dass für Kleintiere keine Genehmigung nötig ist. Eine offene Kommunikation kann dazu beitragen, eine positive Antwort zu erhalten.