
Bankvollmacht / Kontovollmacht
25,00 €
exkl. 19 % MwSt.
Eine Bankvollmacht ermöglicht es einer Person (Vollmachtgeber), einer anderen Person (Bevollmächtigter) die Durchführung von Bankgeschäften in ihrem Namen zu gestatten. Diese Vollmacht kann eine Vielzahl von Befugnissen umfassen, wie Kontozugriffe, Überweisungen und Kreditbeantragungen. Eine gut ausgearbeitete Vollmacht ist besonders nützlich, wenn der Vollmachtgeber vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, seine finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln.
Was regelt eine Bankvollmacht?
Kontozugriff: Einblick in Kontostände, Abrufen von Kontoauszügen, Kontoführung.
Transaktionen: Durchführung von Überweisungen und Zahlungen, Geldabhebungen und Einzahlungen.
Kreditmanagement: Beantragung und Verwaltung von Krediten und Kreditlinien.
Anlagegeschäfte: Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Verwaltung von Sparplänen.
Vertretung: Kommunikation mit der Bank, Entgegennahme und Unterzeichnung von Dokumenten.
Sicherheiten: Verwaltung von Sicherheiten und Zugang zu Schließfächern.
Die Vollmacht kann spezifisch angepasst werden, um bestimmte Befugnisse einzuschränken oder zu definieren. Dies schützt die Interessen des Vollmachtgebers und stellt sicher, dass der Bevollmächtigte im besten Interesse handelt.
Bankvollmacht vs. Kontovollmacht
Bankvollmacht: Umfassend, gilt für alle Bankgeschäfte bei einer bestimmten Bank. Erlaubt Zugriff auf sämtliche Konten und Depots der Bank. Bevollmächtigte können Überweisungen tätigen, Konten eröffnen oder schließen, und Kredite beantragen.
Kontovollmacht: Eingeschränkt auf ein bestimmtes Konto oder Depot. Bevollmächtigte können nur die in der Vollmacht festgelegten Handlungen durchführen, wie Geld abheben oder Überweisungen tätigen.
Die Wahl zwischen Bankvollmacht und Kontovollmacht hängt von den spezifischen Bedürfnissen und dem gewünschten Umfang der Befugnisse ab. Bei der Erstellung einer Vollmacht ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte korrekt berücksichtigt werden.