
Hausverwaltervertrag
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Ein Hausverwaltervertrag ist entscheidend für die Zusammenarbeit zwischen Immobilieneigentümern und Hausverwaltungen. In diesem Artikel erklären wir, welche Inhalte ein solcher Vertrag haben sollte und welche Aufgaben ein Hausverwalter übernimmt.
Inhalte eines Hausverwaltervertrags
Ein umfassender Vertrag sollte folgende Punkte beinhalten:
Vertragsgegenstand: Beschreibung der verwalteten Immobilie.
Aufgaben des Verwalters: Detaillierte Auflistung der spezifischen Aufgaben.
Bevollmächtigung: Festlegung der Vollmachten für den Verwalter.
Rechnungslegung: Regelungen zur Buchführung und Berichterstattung.
Vergütung: Vereinbarungen zur Bezahlung des Verwalters.
Dauer und Kündigung: Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten.
Sonstige Vereinbarungen: Individuelle Regelungen.
Vertragsänderungen: Bedingungen für Änderungen des Vertrags.
Salvatorische Klausel: Umgang mit ungültigen Vertragsteilen.
Vollmachtsurkunde: Dokumentation der erteilten Vollmachten.
Aufgaben eines Hausverwalters
Die Tätigkeiten eines Hausverwalters sind vielfältig und beinhalten sowohl kaufmännische als auch technische Aspekte:
Kaufmännische Verwaltung: Vertragsangelegenheiten, Zahlungsabwicklung, Betriebskostenabrechnung und Verwaltung aller mietrechtlichen Aspekte.
Technische Verwaltung: Betrieb und Überwachung von Einrichtungen wie Heizungen und Aufzügen, Kontrolle von Dienstleistern sowie Instandhaltungsmaßnahmen.
Wichtige Unterscheidung
Es ist wichtig, zwischen der Hausverwaltung (Mietverwaltung) und der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) zu differenzieren. Die Hausverwaltung konzentriert sich auf Mietobjekte, während die WEG-Verwaltung das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft regelt. Diese beiden Bereiche haben unterschiedliche rechtliche und organisatorische Anforderungen, die im Vertrag berücksichtigt werden müssen.