
Kündigung des Stromanbieters
25,00 €
exkl. 19 % MwSt.
Wenn Sie den Stromanbieter wechseln möchten, ist in der Regel kein Kündigungsschreiben nötig. Es reicht aus, beim neuen Anbieter einen Antrag auf Strombezug zu stellen. Dieser übernimmt den Wechsel und kümmert sich um die Formalitäten mit dem bisherigen Versorger. Nach Ablauf der Kündigungsfrist oder der Mindestvertragslaufzeit erfolgt der Übergang reibungslos. Kunden erhalten dann eine Abschlussrechnung und Informationen über den künftigen Abschlag.
Sonderkündigungsrecht
Anders verhält es sich, wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen. Dies ist möglich bei einer Preiserhöhung und erfordert ein Kündigungsschreiben, für das Sie hier eine Vorlage finden können. Die Frist beträgt zwei Wochen, unabhängig von der Art der Erhöhung—ob Tarifsteigerung oder höhere Umlagen.
Wechsel zu einem günstigeren Anbieter
Es lohnt sich, einen Tarifvergleich durchzuführen, um zu einem kostengünstigeren Anbieter zu wechseln. Das Sonderkündigungsrecht kann entfallen, wenn Ihr Vertrag ein monatliches Kündigungsrecht bietet, wodurch ein Anbieterwechsel unkomplizierter wird. Viele Verbraucher sind jedoch langfristig gebunden und sollten die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung in Betracht ziehen, um Kosten zu sparen.
Kündigung schnell formulieren
Angesichts der kurzen Frist sollten Sie die Kündigung zügig erstellen. Nutzen Sie die bereitgestellte Vorlage, ergänzen Sie Ihre Daten, und beachten Sie den Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht sowie die Bitte um Bestätigung. Warten Sie auf diese Bestätigung, bevor Sie einen neuen Anbieter beauftragen, um genau zu wissen, wann der Strombezug endet.
Versand der Kündigung
Versenden Sie die Kündigung idealerweise per Einschreiben mit Rückschein. Dies mag zwar etwas mehr kosten, bietet jedoch einen Nachweis über den fristgerechten Eingang der Kündigung, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.