
Mietminderung bei Wasserschaden
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Wasserschäden können gravierende Auswirkungen auf die Wohnqualität haben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie als Mieter haben, und wie Sie eine Mietminderung aufgrund eines Wasserschadens beantragen können.
Rechtslage zur Mietminderung bei Wasserschäden
Ein Wasserschaden stellt einen erheblichen Mangel dar, der das Wohnen stark beeinträchtigen kann. Mieter haben das Recht, die Miete zu mindern, solange der Mangel besteht und nicht behoben wird.
Vorgehensweise zur Mietminderung
- Schaden dokumentieren: Halten Sie den Wasserschaden mit Fotos und schriftlichen Notizen fest.
- Informieren Sie den Vermieter: Setzen Sie den Vermieter umgehend in Kenntnis und fordern Sie eine Beseitigung des Schadens.
- Mietminderung beantragen: Verwenden Sie die bereitgestellte PDF-Vorlage.
Tipp
Seien Sie klar und präzise in Ihrer Kommunikation mit dem Vermieter. Setzen Sie ihm angemessene Fristen zur Behebung des Schadens.