Quittung

25,00 

Eine Quittung ist ein Beleg für Zahlungsvorgänge, der in der Regel bei Beträgen bis 150 Euro ausreicht. Laut § 368 BGB muss eine Quittung folgende Angaben enthalten:

Name und Adresse des Empfängers
Zahlungszweck
Betrag (Zahl und Wort)
Nettowert, Mehrwertsteuersatz, und Steuerbetrag
Datum und Ort der Ausstellung
Unterschrift des Ausstellers
Rechnung oder Quittung?
Bis zu 150 Euro können entweder Quittungen oder Rechnungen ausgestellt werden. Bei Barzahlungen kann eine Rechnung auch als Quittung verwendet werden, wenn der Empfänger den Erhalt bestätigt. Bei höheren Beträgen oder für steuerliche Zwecke ist eine detaillierte Rechnung erforderlich.

Aufbewahrungspflichten
Quittungen müssen gemäß HGB sechs oder zehn Jahre aufbewahrt werden. Sie sollten so aufbewahrt werden, dass sie bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben.

Quittungsblöcke vs. Vorlagen
Für regelmäßige Quittungen empfiehlt sich der Kauf von Quittungsblöcken. Alternativ können Sie Quittungen mit einem PDF-Formular erstellen, das Sie mit Adobe Reader ausfüllen und ausdrucken können. Handgeschriebene Quittungen sind nicht anerkannt.

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